Ihr Kind ist im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg und bei anderen Schulveranstaltungen gegen Unfallfolgen versichert. Wenn Schulunfälle eine ärztliche Beratung oder Behandlung erfordern, muss dies unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
Dem Arzt gegenüber muss unbedingt angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Ein Krankenschein wird dem behandelnden Arzt nicht vorgelegt, da er direkt mit dem Gemeindeversicherer abrechnen muss.
Akzeptieren Sie auf keinen Fall eine Privatrechnung!